Kennenlerngespräch: ca. 30 Minuten – kostenfrei
Anamnese & Erstbehandlung: 80€
Therapie / Folgebehandlung: 65€
Mein Honorar für den Einsatz mit Klangschalen weicht z.T. davon ab.
Laut § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz bin ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie für Therapiethemen von der Umsatzsteuer befreit.
Bezahlung:
Die Kosten meiner Behandlung sind meist als „Selbstzahler“ zu begleichen. Die Bezahlung erfolgt bar vor Ort. Zu jeder Behandlung erhalten Sie eine schriftliche Rechnung. Zeitgleich gibt es keine Einträge in das „Krankenkassensystem“, durch die es erfahrungsgemäß später oftmals zu Problemen mit Versicherungswechseln oder Erhöhung des Versicherungsschutzes kommen kann.
Private Krankenkassen:
Mittlerweile nimmt die Bereitschaft der privaten Krankenversicherungen zu, auch die Behandlung vom Heilpraktiker für Psychotherapie für die Versicherten zu übernehmen.
Ich empfehle jedoch, vorab mit Ihrer Versicherung die Voraussetzungen für eine Erstattung zu besprechen.
Gesetzliche Krankenkassen:
Die GKV erstattet die Kosten durch für eine Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel leider nicht. Es gibt Ausnahmefälle, in denen sich auch gesetzliche Krankenkassen bereit erklärt haben, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen Heilpraktiker für Psychotherapie (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch §27 Abs. 1) zu erstatten. Ich möchte Ihnen jedoch den Hinweis geben, dass dies sehr selten der Fall ist.
Sie können gegebenenfalls Aufwendungen für Heilpraktiker im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Ausgaben absetzen.
Sollten Sie sich eine Behandlung aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht leisten können, sprechen Sie mich gerne an, damit wir ggf. nach einer Lösung schauen können.